Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Für sämtliche Leistungen des Hotels gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen. Sie sind sowohl für das Hotel als auch den Kunden verbindlich.
3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Kunden vor.
Vertragsabschluss und Vertragspartner
1. Buchungen von Hotelzimmern und weiteren Leistungen des Hotels kann der Kunde telefonisch, über die Internet- Plattform, per E-Mail, per Fax, Brief oder direkt an der Rezeption des Hotels vornehmen. Mit der Absendung der schriftlichen Buchungsbestätigung (über die Internet- Plattform, per E-Mail, Fax oder Brief) durch das Hotel an den Kunden gilt der Beherbergungs- bzw. Gastaufnahme- Vertrag als abgeschlossen. Erfolgt die Buchungsanfrage an der Rezeption, kommt der Vertrag mit der mündlichen Annahme der Anfrage zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Dabei gilt als Kunde diejenige Person, die die gebuchten Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt. Werden die Leistungen nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Dritten gebucht, so ist dies - wie die Nutzung der Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bei der Buchung anzugeben. Eine entsprechende Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Hat ein Dritter für den Kunden Leistungen gebucht, haftet er dem Hotel gegen über zusammen mit dem Kunden als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungs- bzw. Gastaufnahmevertrag.
Leistungen, Preise, Zahlung, Verrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom oder für den Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise sind in CHF angegeben und beziehen sich auf die Buchung eines Hotelzimmers. Sie schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Anfallende City-Tax ist nicht inkludiert.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöhen.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6. Der Preis für die vom Hotel erbrachten Leistungen wird in der Regel unmittelbar beim Auschecken des Kunden in Rechnung gestellt. Das Hotel ist jedoch berechtigt, den Preis für Hotelzimmer oder andere Leistungen jederzeit schon vorher in Rechnung zu stellen. Zudem kann das Hotel dem Kunden die Rechnung auch zu einem späteren Zeitpunkt per Post zuschicken. Wie die Rechnungsstellung erfolgt, liegt im freien Ermessen des Hotels. Der Preis für die vom Hotel erbrachten Leistungen ist auf jeden Fall sofort mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5% zu bezahlen. Ausserdem ist das Hotel berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit sind diesfalls in der Buchungsbestätigung festzulegen bzw. dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Wird die Vorauszahlung bzw. die Sicherheitsleistung bis zum Fälligkeitsdatum nicht geleistet, ist das Hotel nicht mehr an den Vertrag gebunden und zu keinerlei Leistungen verpflichtet.
9. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Preis für die Leistungen des Hotels mit allfälligen Forderungen gegenüber dem Hotel zu verrechnen, es sei denn, das Hotel hat schriftlich zugestimmt.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen, anzurechnen.
4. Die Stornierungsfrist für Gruppenbuchungen wird separat im Zimmervertrag geregelt.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurücktreten, beispielsweise falls:
• Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
3 Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Anreise.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Haftung des Hotels
1. Der Kunde hat im Falle eines Schadens infolge einer Vertragsverletzung durch das Hotel oder im Falle von gewährleistungspflichtigen Mängeln insoweit Anspruch auf Schadensersatz, als dass er dem Hotel Absicht oder
grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftung für Mangelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Dies gilt sowohl für indirekte und direkte Schäden wie auch für entgangenen Gewinn. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden, soweit der Kunde dem Hotel Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung des Schadens dem Hotel Anzeige macht (Art. 489 Abs. 1 OR).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, ausser wenn der Kunde ihm Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung des Schadens dem Hotel Anzeige macht.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Thun.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand März 2024